Senat
Höchstes Kollegialorgan der Hochschule
Die Selbstverwaltung ist wesentliches Merkmal einer Hochschule. Entscheidungen zu Lehre und Studium werden in den "Kollegialorganen" der Hochschule getroffen - an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sind das
- der Senat,
- die Fachbereichsräte (an den 10 Fachbereichen) und
- der Zentralbereichsrat (am Zentralen Lehrbereich).
Die Besetzung des Senats
Im Senat sind mit 38 Mitgliedern alle relevanten Gruppen der Hochschule vertreten:
- Den Vorsitz führt die Präsidentin,
- 11 Sitze entfallen auf die Dekaninnen und Dekane der 10 Fachbereiche und des Zentralen Lehrbereichs
- 26 Sitze werden durch regelmäßige Wahlen bestimmt:
- aus der Gruppe der Lehrenden (11 Sitze bei einem Sitz je Bereich und mit einem Mandat über 2 Jahre),
- aus der Gruppe der Studierenden (11 Sitze bei einem Sitz je Bereich und jährlicher Wahl) und
- aus der hochschulweiten Gruppe der Lehrenden für besondere Aufgaben und der Beschäftigten (4 Sitze für alle (!) Bereiche und einem Mandat über 2 Jahre).
Weitere Personen ergänzen und beraten den Senat, sie sind aber bei Wahlen und Abstimmungen nicht stimmberechtigt:
- Der Kanzler nimmt als Leitung der Zentralen Hochschulverwaltung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Senats teil.
- Die Ehrensenatoren sind weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats. Die Eigenschaft eines Ehrensenators wurde bisher folgenden Personen verliehen (in alphabetischer Reihenfolge):
- Bundesminister a.D. Peter Altmaier
- Bundesminister a.D. Gerhart R. Baum
- Staatssekretär a. D. Johann Hahlen
- em. Universitätsprofessor Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus König
Die Aufgaben des Senats
Die Aufgabenbereiche des Senats sind vielseitig und kaum kurz zu fassen. Als "Kollegialorgan" ist der Senat bei Inhalten von hochschulweiter Bedeutung entscheidend zu beteiligen. Beispielhaft gehören zu den Aufgabenfeldern:
- Grundsatzfragen, die die Hochschule als Ganzes betreffen, wie die Inhalte des gemeinsamen Grundstudiums oder die Veränderung von Studienplänen,
- Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen und
- Personalangelegenheiten, wie z.B. bei Vorschlägen zur Berufung von Lehrenden.
Viele Details zu den Aufgaben finden Sie in der Grundordnung der Hochschule, hier insbesondere in § 8 dieser Ordnung.
Der Senat tagt unter Vorsitz der Präsidentin, die Sitzungstermine finden Sie unten auf dieser Seite.
Damit der Senat tagen und Beschlüsse fassen kann, wird er unterstützt durch die Geschäftsstelle des Senats.
Ausschüsse und Arbeitsweise des Senats
Der Senat kann aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden, er bestimmt auch deren Aufgabenbereich und Zusammensetzung. Die Ausschüsse können, meistens in kleinerem Kreis, beraten, den Rat von Expertinnen und Experten einholen und ihre Ergebnisse dem Senat vorstellen.
Der Ständige Ausschuss für Studium und Lehre (ASL) ist ein solcher beratender Ausschuss des Senats der Hochschule. Er hat unter anderem die Aufgabe, Modulhandbücher der Studiengänge zu prüfen, bzw. zu beurteilen und diese dann als Beschlussvorschlag in den Senat zur Beratung einzubringen. Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Senat aus deren Mitte für die Dauer von zwei, bzw. Studierende für ein Jahr gewählt, den Vorsitz wählt der Ausschuss aus seiner Mitte. Der Ausschuss wird bei seiner Arbeit von der Geschäftsstelle für den ASL unterstützt.
Die Arbeitsweise des Senats ist durch die Geschäftsordnung geregelt. Sie bringt eine systematische Ordnung in die vielen zu erledigenden Aufgaben während einer Sitzung und in die Zeit bis zur nächsten Sitzung. Damit ist klar geregelt, wie Sitzungen verlaufen sollen, wie Beschlüsse gefasst werden und Vieles mehr. Sie finden die Geschäftsordnung des Senats unter der Sammlung der Rechtsgrundlagen mit diesem Link.
Termine von Wahlen und Sitzungen bis 2026
Der Senat tritt mindestens dreimal jährlich zu nicht-hochschulöffentlichen Sitzungen am Campus der Hochschule in Brühl zusammen.
Die Sitzungen gliedern sich in
- den ersten Sitzungstag für die Gruppensitzungen (Beginn am Nachmittag) und
- den zweiten Sitzungstag für das Plenum (Beginn am Vormittag)
Die Einladung mit genauer Uhrzeit und allen Unterlagen erhalten die Mitglieder ca. zwei Wochen vor dem angegeben Termin ausschließlich via E-Mail.
- Verbleibende Termine in 2024
- III 2024 am 19. und 20. November 2024 in Brühl
- Alle Termine 2025
- Wahl zum Senat (in allen Wählergruppen) am 11. Februar 2025 - hochschulweit
Informationen dazu finden Sie unter "SENATSWAHL 2025" unten - I 2025 am 11. und 12. März 2025 (u.a. Verleihung des Lehrpreises) in Brühl
- II 2025 am 24. und 25. Juni 2025
- III 2025 am 18. und 19. November 2025
- Alle Termine 2026
- Wahl zum Senat (nur in der Wählergruppe "Studierende") am 3. Februar 2026 - hochschulweit
- I 2026 am 3. und 4. März 2026 in Brühl
- II 2026 am 16. und 17. Juni 2026
- III 2026 am 17. und 18. November 2026
Alle Termine finden in Präsenz statt und stehen unter Vorbehalt.
SENATSWAHL 2025 - Aktuelles
Am 11. Februar 2025 sollen über 9.000 Wahlberechtigte ihre Vertretung im Senat bestimmen. Lehrende, Studierende und Beschäftigte sind zur Wahl von 26 der 38 Sitze im Senat aufgerufen.
Die Details der Wahl werden aktuell vorbereitet: von der Ausschreibung über den Zeitplan, der Zusammensetzung von Wahlvorständen bis hin zum Text der Bekanntmachungen.
Starttermin für den ersten formellen Schritt ist Freitag, 8. November 2024: dann werden die Details rund um Wahl, Bewerbung etc. hochschulweit veröffentlicht.
Über weitere Meilensteine zur Wahl wird an dieser Stelle immer wieder informiert.
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Stand der Informationen: 8. Oktober 2024, Redaktion: senat-geschaeftsstelle@hsbund.de