Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Organe der Fachbereiche

Beteiligung, Beratung und Entscheidung - dezentral

Die Selbstverwaltung einer Hochschule beginnt im Detail - und dezentral: Basis sind die durch Wahl besetzten Fachbereichsräte an jedem der Fachbereiche. Sie sind ein Abbild des hochschulübergreifenden Senats als zentrales Organ der Hochschule, sie bilden die relevanten Gruppen an jedem Fachbereich ab.

Besetzung

Im Fachbereichsrat sind neben dem Dekan/der Dekanin als Leitung des Fachbereichs die Lehrenden, die Studierenden und die Beschäftigten vertreten. Je nach Größe des Fachbereichs verändert sich auch die Zahl der Sitze dieser Gruppen im Fachbereichsrat. Eines bleibt jedoch immer erhalten: Die Lehrenden müssen die absolute Mehrheit der Stimmen haben.

Ein Fachbereichsrat kann danach z.B. wie folgt besetzt sein:

  • Dekan/Dekanin
  • 6 Lehrende
  • 2 Studierende
  • 2 Beschäftigte

Eine weitere Besonderheit gegenüber dem Senat: in diesem Gremium der Fachbereiche können auch Lehrbeauftragte vertreten sein und sich damit über den Lehrauftrag hinaus in der Arbeit am Fachbereich engagieren.

Details können Sie in § 15 GO-HS Bund nachlesen.

Aufgaben

Die Sachverhalte, mit denen sich ein Fachbereichsrat beschäftigt, sind zu umfangreich, um sie hier ausführlich zu beschreiben.

Im Kern beschließt er Studienpläne und Modulhandbücher der ihm zugeordneten Studiengänge und berät dazu und in allen weiteren Angelegenheiten des Fachbereichs den Senat und den Präsidenten. Ebenso beschließt er Personalangelegenheiten des Fachbereichs und die Evaluationsordnung, alle Details sind geregelt in § 16 GO-HS Bund.

Wahlen

Der Dekan/die Dekanin führt als Leitung des Fachbereichs kraft Amtes den Vorsitz über das Gremium, die übrigen Mitglieder werden durch Wahl bestimmt.

Die Wahlberechtigten bestimmen in der Regel in jährlichem Rhythmus über die Zusammensetzung. Der Umfang der Wahl, also welche Gruppen zur Wahl aufgerufen sind, ergibt sich aus der unterschiedlichen Dauer der Zugehörigkeit: gewählte Studierende sind für ein Jahr Mitglied, die anderen Gruppen haben eine zweijährige Amtsperiode.

Schon aus praktischen Gründen werden die Wahlen zu den Fachbereichsräten in der Regel zeitlich an die Wahl zum Senat angegliedert (diese Termine finden Sie hier).

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