Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennung von Studienleistungen - aus früheren Studiengängen oder aus dem Ausland

In einem früheren Studiengang oder im Ausland erbrachte Studienleistungen können in vielen Fällen anerkannt werden. Diese Anerkennung erfolgt nicht durch das Prüfungsamt, sondern durch die für den Studiengang jeweils zuständigen Bereiche:

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