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Zentraler Lehrbereich

Der Zentrale Lehrbereich ist nach der Grundordnung der Hochschule mit der Organisation, Administration und Durchführung des Studiums betraut.

Dies umfasst den Lehrbereich des Grundstudiums, den Lehrbereich weiterer grundständiger und weiterqualifizierender Studiengänge sowie das Dekanat als unmittelbaren Verwaltungsbereich der Lehre. Der Zentrale Lehrbereich wacht durch seine Organe und Gremien über die Einhaltung von hochschuldidaktischen Qualitätsstandards und sorgt für eine hochschuladäquate Übereinstimmung von Lehre, Lernen und Prüfen.

  • Die Vertretung der Lehre im Grundstudium am Zentralbereich.

  • Der Zentralbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung führt das gemeinsame halbjährige Grundstudium der Ausbildung der unmittelbaren und mittelbaren Bundesbeamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes durch, soweit nicht ein Fachbereich ausnahmsweise selber mit der Durchführung des Grundstudiums betraut ist.

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