Hilfsmittel im Hauptstudium des Studiengangs Verwaltungsmanagement
Eigene Gesetzestexte oder einen Taschenrechner zu nutzen, ist ein Spiegel praxisnaher Ausbildung und in vielen Prüfungen zugelassen.
Damit Prüfungen dennoch gerecht und chancengleich bleiben, gibt es Regeln für Ihre Hilfsmittel.
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- Gesetzessammlungen (Loseblatt-Sammlungen, Texte in Buchform etc.)
- Taschenrechner
- Lineale (Stablineal, "Geo-Dreieck") als Arbeitsmittel (insbesondere bei Klausuren mit mathematischen Inhalten)
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- Zugelassen sind Texte, die von diversen Fachverlagen in Gesetzessammlungen veröffentlicht wurden. Auch einzelne, gebundene Gesetzestexte sind möglich, sowie Sammlungen, die von der HS Bund z. B. im Rahmen von Lehrveranstaltungen ausgegeben wurden.
- Nicht zugelassen sind selbst erstellte/gedruckte Texte, eigenhändig zusammengestellte Sammlungen, also auch ausgedruckte Texte von Internetportalen.
Das Prüfungspapier auf dem Sie Ihre Klausuren anfertigen, wird ausschließlich vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt. Eigenes Papier, auch für Notizen oder Berechnungen, ist nicht zugelassen.
Alle Informationen zu zugelassenen Hilfsmitteln erhalten Sie mit der Ladung zur Prüfung durch das Prüfungsamt.
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Viele Gesetzestexte, die Sie in Vorlesungen und auch in Prüfungen nutzen dürfen, sind komplex und umfangreich. Als Lesehilfe ist es daher möglich, Markierungen und Präparierungen anzubringen.
In welchem Umfang das zulässig ist, können Sie in in den Informationen zur Markierung und Präparierung der Gesetzestexte (nicht barrierefrei) [PDF, 267 KB] für Modulprüfungen im Hauptstudium nachlesen.
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Noch vor wenigen Jahren galt die Regel, dass Taschenrechner "nicht programmierbar" sein dürfen. Das ist nicht mehr zeitgemäß, so dass für viele Modelle individuell zu prüfen ist, ob das Gerät in einer Prüfung zugelassen werden kann.
Taschenrechner müssen netzunabhängig funktionieren, sie dürfen keine Kommunikationsmöglichkeiten mit Dritten besitzen und mit Rücksicht auf alle anderen, die mit Ihnen eine Klausur bearbeiten, geräuscharm funktionieren.
Denken Sie rechtzeitig vor dem Beginn einer mehrstündigen Klausur daran, den Ladezustand des Geräts zu überprüfen. Das Team des Prüfungsamts oder die Prüfungsaufsicht stellt keine Ersatz- oder Leihgeräte zur Verfügung.
Weitere Informationen und eine beispielhafte Auflistung verschiedener Taschenrechner finden Sie im "Infoblatt Taschenrechner" (nicht barrierefrei) [PDF, 262 KB] .
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Bis auf Weiteres ist die Verwendung von KI in Prüfungsleistungen nachzuweisen. Ist die Verwendung nicht kenntlich gemacht, wird dies als Täuschungshandlung gewertet.
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Das Team des Prüfungsamts berät Sie im Vorfeld von Prüfungsleistungen gerne zu allen Fragen, die durch die obenstehenden Hinweise nicht geklärt wurden.
Alle Angaben unter Vorbehalt: kurzfristige Aktualisierungen vor Beginn Ihrer Prüfungsleistung sind möglich und werden rechtzeitig kommuniziert.