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Senat

Höchstes Kollegialorgan der Hochschule

Die Selbstverwaltung ist wesentliches Merkmal einer Hochschule. Entscheidungen zu Lehre und Studium werden in den "Kollegialorganen" der Hochschule getroffen.

An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sind das

  • der Senat,
  • die Fachbereichsräte (an den 10 Fachbereichen) und
  • der Zentralbereichsrat (am Zentralen Lehrbereich).
  • Im Senat sind mit 38 Mitgliedern alle relevanten Gruppen aus allen Bereichen der Hochschule vertreten:

    • Den Vorsitz führt die Präsidentin, Dr. Sabine Leppek,
    • 11 Sitze entfallen auf die Dekaninnen und Dekane der 10 Fachbereiche und des Zentralen Lehrbereichs
    • 26 Sitze werden durch regelmäßige Wahlen bestimmt:
      • 11 Sitze aus der Gruppe der hauptamtlich Lehrenden
        (ein Sitz je Bereich bei einem Mandat über zwei Jahre),
      • 11 Sitze aus der Gruppe der Studierenden
        (ein Sitz je Bereich bei einem Mandat über ein Jahr) und
      • 4 Sitze aus der hochschulweiten Gruppe der Lehrenden für besondere Aufgaben und der Beschäftigten 
        (4 Sitze für alle 11 Bereiche der Hochschule bei einem Mandat über zwei Jahre).

    Weitere Personen ergänzen und beraten den Senat:

    • Der Kanzler nimmt als Leitung der Zentralen Hochschulverwaltung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Senats teil. Er ist bei Wahlen und Abstimmungen im Senat nicht stimmberechtigt.
    • Die Ehrensenatoren sind weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats mit einer beratenden Funktion. Sie ergänzen den Senat und bringen sich in die Diskussion mit ihrer langjährigen Erfahrung und starker Kompetenz für die Belange der Hochschule ein. 

      Die Eigenschaft eines Ehrensenators wurde bisher folgenden Personen verliehen:

      • Bundesminister a.D. Peter Altmaier
      • Staatssekretär a. D. Johann Hahlen
      • em. Universitätsprofessor Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus König
      • Bundesminister a.D. Gerhart R. Baum +
  • Die Aufgabenbereiche des Senats sind vielseitig und kaum kurz zu fassen. Als "Kollegialorgan" ist der Senat bei Inhalten von hochschulweiter Bedeutung zu beteiligen. Das können zum Beispiel sein:

    • Grundsatzfragen, die die Hochschule als Ganzes betreffen, wie die Inhalte des gemeinsamen Grundstudiums oder die Veränderung von Modulhandbüchern,
    • Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen und
    • Personalangelegenheiten, wie z.B. bei Vorschlägen zur Berufung von Lehrenden.

    Viele Details zu den Aufgaben finden Sie in der Grundordnung der Hochschule (nicht barrierefrei) [PDF, 10 MB] (vgl. § 8).

    Der Senat tagt nichtöffentlich unter Vorsitz der Präsidentin, die Sitzungstermine finden Sie unten auf dieser Seite. Damit der Senat tagen und Beschlüsse fassen kann, wird er organisatorisch durch die Geschäftsstelle des Senats unterstützt.

  • Der Senat kann aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden, er bestimmt auch deren Aufgabenbereich und Zusammensetzung. Die Ausschüsse können den Rat von Expertinnen und Experten einholen und ihre Ergebnisse dem Senat vorstellen.

    Der Ständige Ausschuss für Studium und Lehre (ASL) ist ein solcher beratender Ausschuss des Senats der Hochschule. Er hat unter anderem die Aufgabe, Modulhandbücher der Studiengänge zu prüfen, bzw. zu beurteilen und diese dann als Beschlussvorschlag in den Senat zur Beratung einzubringen. Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Senat aus deren Mitte für die Dauer von zwei, bzw. Studierende für ein Jahr bestimmt. Der Ausschuss wird bei seiner Arbeit von der Geschäftsstelle für den ASL unterstützt.

    Die Arbeitsweise des Senats und der Ausschüsse ist durch die Geschäftsordnung geregelt. Sie bringt eine systematische Ordnung in die vielen zu erledigenden Aufgaben während einer Sitzung und in die Zeit bis zur nächsten Sitzung. Damit ist klar geregelt, wie Sitzungen verlaufen sollen, wie Beschlüsse gefasst werden und Vieles mehr. Sie finden die Geschäftsordnung des Senats unter der Sammlung der Rechtsgrundlagen mit diesem Link.

  • Der Senat tritt mindestens dreimal jährlich zu nichtöffentlichen Sitzungen zusammen. Die Termine finden in der Regel am Campus der Hochschule in Brühl in Präsenzform statt. Die Sitzungen gliedern sich in

    • den ersten Sitzungstag für die Gruppensitzungen (Lehrende, Studierende etc.) und
    • den zweiten Sitzungstag für das Plenum.

    Die Einladung mit Uhrzeiten und allen Unterlagen erhalten die Mitglieder ca. zwei Wochen vor dem angegebenen Termin ausschließlich via E-Mail.

    • Alle Termine 2026
      • 3. Februar 2026: Hochschulweite Wahl zum Senat (nur in der Wählergruppe "Studierende")
      • 3. und 4. März 2026: Sitzung I 2026 in Brühl
      • 30. Juni und 1. Juli 2026: Sitzung II 2026 in Brühl
      • Ab November 2026: hochschulweiter Start des Prozesses zur Senatswahl
      • 17. und 18. November 2026: Sitzung III 2026 in Brühl
    • Alle Termine 2027
      • 2. Februar 2027: Hochschulweite Senatswahl mit Beteiligung der Lehrenden, Studierenden und Beschäftigten
      • 2. und 3. März 2027: Sitzung I 2027 in Brühl
      • 15. und 16. Juni 2027: Sitzung II 2027
      • 16. und 17. November 2027: Sitzung III 2027 in Brühl
    • Alle Termine 2028
      • 8. Februar 2028: Hochschulweite Senatswahl der Studierenden
      • 14. und 15. März 2028: Sitzung I 2028 in Brühl
      • 20. und 21. Juni 2028: Sitzung II 2028
      • 14. und 15. November 2028: Sitzung III 2028 in Brühl

    Termine 2029 in Planung, alle Termine und Tagungsorte unter dem Vorbehalt der kurzfristige Änderung!

Stand der Informationen: 9. Juli 2026

Redaktion:

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